Consulting
Pro Bono
Kurz gesagt versteht man unter pro bono die anwaltliche Tätigkeit für das öffentliche Wohl. Dem öffentlichen Wohl kann dadurch gedient werden, dass eine mittellose Person vertreten wird, die sonst nie in den Genuss guter anwaltlicher Beratung kommen könnte. Der Zugang zum Recht wird zwar weitgehend über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe sichergestellt. Jedoch übernehmen einige spezialisierte Kanzleien oft keine Prozesskostenhilfemandate. Ich habe mir im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit zur Aufgabe gemacht - keinen Unterschied zwischen mittelosen und zahlungsfähigen Mandanten zu machen. Bei mir ist jeder herzlich willkommen und wird gleichermaßen behandelt.
Beratung
Sie können gerne einen Beratungstermin in meinen Kanzleiräumen vereinbaren oder sich ganz unkompliziert telefonisch beraten lassen. Die erforderlichen Unterlagen können Sie mir dann per Post, Email oder WhatsApp zukommen lassen - wie es am einfachsten für Sie ist.