Consulting

Pro Bono

Kurz gesagt versteht man unter pro bono die anwaltliche Tätigkeit für das öffentliche Wohl. Dem öffent­lichen Wohl kann dadurch gedient werden, dass eine mittellose Person vertreten wird, die sonst nie in den Genuss guter anwalt­licher Beratung kommen könnte. Der Zugang zum Recht wird zwar  weitgehend über die Beratungs- und Prozess­kos­tenhilfe sicher­ge­stellt. Jedoch übernehmen einige spezia­li­sierte Kanzleien oft keine Prozess­kos­ten­hil­fe­mandate. Ich habe mir  im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit zur Aufgabe gemacht - keinen Unterschied zwischen mittelosen und zahlungsfähigen Mandanten zu machen. Bei mir ist jeder herzlich willkommen und wird gleichermaßen behandelt.

Beratung

Sie können gerne einen Beratungstermin in meinen Kanzleiräumen vereinbaren oder sich ganz unkompliziert telefonisch beraten lassen. Die erforderlichen Unterlagen können Sie mir dann per Post, Email oder WhatsApp zukommen lassen - wie es am einfachsten für Sie ist. 

Möchten Sie sich beraten lassen?